Wohntrends

CDU und CSU haben sich durchgesetzt: Den CO2-Preis zahlt der Mieter

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22.

Juli 2021

Anfang Mai waren sich die Fraktionen einig: Wo mit Öl und Gas geheizt wird, sollten Mieter und Vermieter zu gleichen Teilen die Kosten des CO2-Preises zahlen. Dieser Konsens ist mittlerweile Geschichte. Während SPD und Grüne eine Entlastung der Mieter betonten, fürchtete man in der Union einen Investitionsrückgang. Am Abend des 21. Juni wurde bekannt: Der Kompromiss scheitert, die Unionsfraktion lehnt die Aufteilung ab. Die Kosten für den CO2-Ausstoß soll ausschließlich der Mieter tragen.

Die Einigung im Mai

Die CO2-Bepreisung steht im Rahmen des Klimaschutzkatalogs und wurde vom Bundesumweltministerium vormals gelobt. Denn – so plädierten die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz – Mieter sollten für die Heizungstechnik des Gebäudes nicht verantwortlich gemacht werden. Eine Abwälzung der Kosten auf den Mieter sei darum nicht zielgemäß. Stattdessen müsse es das Ziel sein, Anreize für klimafreundliche Sanierungsinvestitionen zu schaffen, indem man die Vermieter einbezieht.

Auf der anderen Seite hatten Mitglieder der Union dagegen argumentiert, da Vermieter nicht für das individuelle Heizverhalten der Mieter aufkommen sollten. Ebendarum hatten sich die Parteien Anfang Mai auf einen Kompromiss geeinigt, die eine Pauschalverteilung beinhaltete. Die Heizkosten sollten vom Mieter und Vermieter unabhängig vom Energieverbrauch des Gebäudes jeweils zur Hälfte geteilt werden.

Die aktuelle Situation

Geplant war, dass das Kabinett dem Vorschlag am 2. Juli zustimmen sollte. Mitglieder der Unionsfraktion hatten jedoch bereits zuvor annonciert, dass sie dem Vorschlag doch nicht zustimmen werden. Der Grund ist die Forderung, dass ausschließlich diejenigen die Kosten tragen sollen, die diese auch verursachen. Eine 50:50 Aufteilung sei deshalb ein Verstoß gegen dieses Verursacherprinzip, weil der Vermieter nicht der Verursacher sei. (www.luczak-berlin.de) Dementsprechend können Vermieter diese Kosten gemäß der aktuellen Rechtslage uneingeschränkt auf den Mieter übertragen. Der Preisaufschlag sieht zunächst 25 Euro pro Tonne CO2 vor. Bis 2025 sollen die Zertifikate sukzessive auf einen Festpreis von 55 Euro gesteigert werden.

Dadurch fehlen allerdings die Investitionsanreize für die Vermieter. Axel Gedaschko Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen schlägt eine differenzierte Verteilung vor. (www.gdw.de) Demnach soll die Kostenübernahme vom Energieverbrauch des Hauses abhängig sein. Umso größer dieser ist, desto mehr soll der Vermieter übernehmen. Das stelle dann einen Investitionsanreiz dar, ohne dass der Mieter die volle Belastung trägt.

Quellen: Wohnungswirtschaft zur Verteilung der CO2-Kosten | Die Wohnungswirtschaft Deutschland www.gdw.de CO2-Preis: Vermieter sollen jetzt doch nichts zahlen | Immobilien | Haufe www.haufe.de

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