In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Mietpreisbremse auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren – dieser Ankündigung ist die Große Koalition nun nachgekommen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Auftrag des Bundesjustizministeriums untersucht, ob sich die Mietpreisbremse auf die Entwicklung der Mieten überhaupt auswirkt (Quelle: www.bmjv.de). Ergebnis des Gutachtens ist, dass das Instrument den Mietenanstieg leicht abbremst – was Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) zum Anlass genommen hat, eine Verlängerung der eigentlich befristeten Mietpreisbremse vorzuschlagen.
Dem DIW-Gutachten zufolge ist eine neu vermietete Mietwohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse zwischen zwei und vier Prozent günstiger als in einem Gebiet ohne Mietpreisbremse (Quelle: www.welt.de). Zudem gibt es offenbar Hinweise darauf, dass Neubauinvestitionen durch die Mietpreisbremse rentabler werden und der Wohnungsbau dadurch in den entsprechenden Regionen angekurbelt werden könnte.
Dass die Mietpreisbremse als Anreiz für einen verstärkten Wohnungsbau natürlich längst nicht ausreichend ist, zeigt die Zahl der Baugenehmigungen, die zu langsam steigt beziehungsweise sogar stagniert (Quelle: www.destatis.de). Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das das Gutachten zur Mietpreisbremse erstellt hat, empfiehlt daher dringend, die derzeit geltenden Ausnahmen bei der Mietpreisbremse unangetastet zu lassen. Möglichen Ideen, dass die Mietpreisbremse auch im Neubau und im Falle von umfassenden Sanierungen greifen sollte, erteilen die Forscher eine deutliche Absage.
Sollten weitere Verschärfungen vorgenommen werden, seien „negative Effekte auf den Wohnungsneubau zu erwarten, da das Vertrauen von Investoren massiv beschädigt würde“, schreiben die Forscher. Aus den gleichen Gründen hielte das DIW auch eine mögliche Entfristung der Mietpreisbremse für kontraproduktiv. Bisher ist die seit Juni 2015 geltende Mietpreisbremse auf fünf Jahre begrenzt.
Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre kann sich allerdings die Bundesjustizministerin vorstellen. Weil das DIW-Gutachten das Ergebnis brachte, dass die Mietpreisbremse – wenn auch eine geringe – Wirkung zeigt, will Katharina Barley an dem Instrument festhalten.
Derweil mahnen die Forscher des DIW in ihrem Gutachten jedoch an, dass sich die Politik nicht bloß auf Regulierungsmaßnahmen fokussieren sollte. Sie verweisen darauf, dass in der Gesetzesbegründung zur Mietpreisbremse festgehalten wurde, dass dieses Instrument nur einen Teil einer umfassenderen Wohnungspolitik darstellen sollte. Während der fünf Jahre, in denen die Mietpreisbremse gilt, sollte eigentlich der Wohnungsbau kräftig angekurbelt werden, sodass das Regulierungsinstrument nach Ablauf der fünf Jahre gar nicht mehr nötig ist. So war jedenfalls der Plan – eine echte Neubauinitiative blieb bis dato allerdings aus.