Städte und Quartiere

Der Berliner Senat setzt sich für Mietrechtsverschärfung ein

10.

Mai 2018

Der Berliner Senat will eine Bundesratsinitiative starten, mit der eine beträchtliche Verschärfung des Mietrechts einhergehen würde. Am 25. April hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Der Entwurf soll im Juli im Bundesrat behandelt werden (Quelle: tagesspiegel.de).

Der Vorstoß des rot-rot-grünen Senats sieht mehrere scharfe Regulierungen im Mietrecht vor. Die Mietpreisbremse, in Berlin derzeit befristet bis Ende 2020, soll nach dem Willen der Landesregierung entfristet werden. Die Ausnahmen von der Mietpreisbremse für umfassend modernisierte Wohnungen sowie für Bestandsmieten, die vor Inkrafttreten der Bremse über der zulässigen Höhe lagen, sollen abgeschafft werden. Geplant ist darüber hinaus, die Aufschläge für möblierte Wohnungen zu senken (Quelle: berliner-zeitung.de).

Pläne des Senats würden zu einem Einfrieren der Mietpreise führen

Zudem will der Senat die Modernisierungsumlage reformieren. Die zulässige Modernisierungsmieterhöhung soll von aktuell elf auf sechs Prozent der Modernisierungskosten abgesenkt werden und nur so lange gültig sein, bis Letztere durch die Umlage refinanziert sind. Außerdem soll die Modernisierungsmieterhöhung innerhalb von acht Jahren nicht höher sein als zwei Euro pro Quadratmeter.

Die Kappungsgrenze, die aktuell bei maximal 15 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren liegt, soll darüber hinaus auf fünf Jahre ausgeweitet werden. Auch die Erstellung des Mietspiegels will die Berliner Landesregierung reformieren. Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll der Bezugszeitraum von aktuell vier auf zehn Jahre ausgeweitet werden, was nach Ansicht von Immobilienexperten zu einem faktischen Einfrieren der Mietpreise führen dürfte.3

Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren liegt, soll darüber hinaus auf fünf Jahre ausgeweitet werden. Auch die Erstellung des Mietspiegels will die Berliner Landesregierung reformieren. Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll der Bezugszeitraum von aktuell vier auf zehn Jahre ausgeweitet werden, was nach Ansicht von Immobilienexperten zu einem faktischen Einfrieren der Mietpreise führen dürfte (Quelle: ivd.net).

Bundesratsinitiative widerspricht Müllers Ankündigungen

Obwohl auch im Koalitionsvertrag der im Bund regierenden Großen Koalition Regulierungen im Mietrecht, wie beispielsweise eine Verschärfung der Mietpreisbremse oder eine Senkung der zulässigen Modernisierungsumlage, vorgesehen sind, geht der Vorstoß des Berliner Senats deutlich über die Pläne der Bundesregierung hinaus. Bemerkenswert ist das insofern, als Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Wohnungspolitik der Großen Koalition im Bund für die SPD mitverhandelt hat. Darüber hinaus widerspricht die Berliner Landesregierung mit ihrer Bundesratsinitiative und der darin enthaltenen deutlichen Mietrechtsverschärfung den Ankündigungen, die der Regierende Bürgermeister während der vergangenen Monate mehrfach vortrug. Müller hatte seit Ende 2017 wiederholt die einseitig auf Mieterbelange fokussierte Wohnungspolitik des rot-rot-grünen Senats kritisiert und darauf hingewiesen, dass es angesichts des Wohnraummangels nötig sei, auch auf die Wohnungswirtschaft zuzugehen (Quelle: accentro.de).

Dass die Bundesratsinitiative des Berliner Senats zu einer tatsächlichen Gesetzeseinführung führt, ist allerdings unwahrscheinlich. Sollte der Bundesrat dafür stimmen, geht der Entwurf in den Bundestag – wo er angesichts der dortigen Mehrheitsverhältnisse jedoch wenig Chancen haben dürfte.

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