Finanzierung

Lukrative Zuschüsse für Eigenheimnutzer in einzelnen Bundesländern

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01.

März 2019

Das staatliche Baukindergeld sowie zinsgünstige Darlehen werden über die KfW Bank abgewickelt. Das ist allgemein bekannt. Viele Käufer einer Eigentumswohnung wissen hingegen häufig nicht, dass auch einzelne Bundesländer Zuschüsse oder Baudarlehen vergeben. Zum Beispiel das Baukindergeld Plus in Bayern, welches zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes gezahlt wird.

Wie das bayerische Programm das staatliche Baukindergeld ergänzt

Beim staatlichen Baukindergeld werden für einen Zeitraum von zehn Jahren für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren jährlich 1.200 Euro. Dabei ist es nicht entscheidend, ob jemand bauen oder kaufen möchte. Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass es sich um den Ersterwerb einer Immobilie handelt und das Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 Euro im Jahr beträgt, bei zwei Kindern 115.000 Euro.

In Bayern gilt mit dem Baukindergeld Plus die Besonderheit, dass der eigentliche Betrag des staatlichen Baukindergeldes noch einmal aufgestockt werden kann. Das Baukindergeld wird dort um weitere 300 Euro pro Kind und Jahr für eine Zahlungsdauer von zehn Jahren erhöht. Eine Familie mit zwei Kindern würde in Bayern somit letztlich 30.000 Euro anstatt 24.000 Euro erhalten. Andere Bundesländer, beispielsweise Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin, bieten wiederum zinsgünstige Darlehen an.

Von Fördermitteln auf Länderebene profitieren

Seit Anfang 2019 gibt es in Sachsen die Möglichkeit der „Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum“, wobei diese auch für Kleinstädte gilt. Wer ein Haus oder eine Wohnung zur eigenen Nutzung auf dem Land kauft oder baut, kann ein mögliches Darlehen zwischen 10.000 und 80.000 Euro erhalten.[2] Mit einem Zins von 0,75 Prozent bei einer Zinsbindung von 25 Jahren hat der Eigentümer bei der Finanzierungsplanung somit eine besondere Sicherheit. Da die Darlehen nur nachrangig besichert werden, ist die Förderung in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv. Die Grenzen für das Haushaltsnettoeinkommen für das Förderprogramm liegen bei einem Singlehaushalt bei maximal 60.000 Euro jährlich, bei Ehe- oder Lebenspartnern dürfen 100.000 Euro nicht überschritten werden.

Eine ähnlich attraktive Fördermöglichkeit existiert in Nordrhein-Westfalen. Je nach Lage der Immobilie kann die Förderung für eine Familie mit zwei Kindern bis zu 123.000 Euro betragen. Kredite werden ab einem Zinssatz von 0,5 Prozent gewährt, der Antrag muss jedoch vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden. Über die Vergabe der Förderung wird zudem individuell entschieden. In Berlin gibt es lediglich Fördermittel für die Modernisierung von Wohneigentum im Rahmen des Programms „Wohnraum modernisieren“ der Investitionsbank Berlin. Die Darlehen von bis zu 50.000 Euro werden ohne Sicherheiten vergeben.

Für Käufer lohnt es sich, vorab die Fördermöglichkeiten ihres Bundeslandes mit den staatlichen Förderprogrammen der KfW Bank zu vergleichen. Denn in manchen Fällen kann die regionale Förderung eine Hilfe sein, in anderen die der KfW.

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