Die deutsche Bundesregierung hat im Frühsommer 2021 ihre Klimaziele verschärft. Die neuen Ziele lauten: Senkung des Kohlendioxidausstoßes um mindestens 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990. Die Treibhausgasneutralität soll nun fünf Jahre früher im Jahr 2045 erreicht werden, statt wie bisher im Jahr 2050. Ähnlich ambitionierte Ziele werden auch in anderen Ländern formuliert. Damit wächst der Druck auf die Immobilienwirtschaft und ihre Investoren, denn vor allem der Gebäudesektor ist für einen Großteil der Emissionen verantwortlich.
Ein Ansatz der Bundesregierung, den Immobiliensektor klimafreundlicher zu gestalten, liegt im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses beschäftigt derzeit wohl die meisten Immobilieneigentümer und Investoren und wird auch in den Medien breit diskutiert. Wir wollen daher einen Blick darauf werfen, was das Gebäudeenergiegesetz eigentlich beinhaltet, welche energetischen Sanierungen genau durchgeführt werden müssen und welche weiteren Möglichkeiten es für Immobilieneigentümer und -verwalter gibt, ihren Gebäudebestand nachhaltiger zu gestalten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, besagt, dass ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen grundsätzlich verstärkt auf erneuerbare Energien gesetzt werden soll. Das bedeutet, dass ab dem kommenden Jahr jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Zunächst sollte das für Bestandsimmobilien und Neubauten gelten, nun wurde der Gesetzesentwurf so angepasst, dass nur Eigentümer von Neubauten verpflichtet sind, diese Regelung umzusetzen.
Generell soll mit dem GEG der Neubaustandard hinsichtlich der Energieeffizienz angehoben werden. So wurde der zulässige Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung eines Gebäudes von bisher 75 % pro Jahr (EH 75) auf 55 % pro Jahr (EH 55) gesenkt. Diese Werte können entweder durch energetische Sanierungen, wie die Dämmung der Gebäudehülle, oder durch die Anrechnung von eingespeistem Strom aus erneuerbaren Energien erreicht werden.
Für Bestandsimmobilien sieht das GEG ebenfalls Regelungen vor, nach denen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, unter bestimmten Voraussetzungen ausgetauscht werden müssen.
Durch die gesetzlichen Vorgaben des GEG und auch der EU-Taxonomie-Verordnung werden Immobilieneigentümer insbesondere bei Neubauten zu einem gewissen Grad dazu verpflichtet, energetische Standards zu erfüllen. Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es aber auch andere Anreize, warum es sich für Eigentümer lohnen kann, das eigene Objekt fit für die Zukunft zu machen. Denn eine energetische Sanierung bedeutet auch eine Wertsteigerung der Immobilie sowie einen günstigeren Betrieb, was gerade in Zeiten hoher Energiekosten sehr attraktiv sein kann.
Um Immobilien zukunftsfähig zu machen, können umfassende Sanierungen durchgeführt werden, aber auch mit kleineren, kostengünstigen und schnell umsetzbaren Maßnahmen lassen sich bereits große Effekte erzielen.
Ein Ansatz, den Gebäudebestand langfristig nachhaltig zu gestalten, ist das Manage-to-Green-Konzept. Dabei wird die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert und der CO2-Ausstoß reduziert, indem verschiedene Maßnahmen schrittweise durchgeführt und umgesetzt werden. So kann man beispielsweise mit der Optimierung der Heizungs- und Lüftungsanlage beginnen, dann die Gebäudedämmung verbessern und schließlich die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben. Darüber hinaus lassen sich Energieeinsparpotenziale durch den Einsatz intelligenter Technologien wie Smart-Home-Systeme sehr gut nutzen, da diese schnell und unkompliziert installiert werden können.
Einfacher wird es natürlich, wenn man für eine Projektentwicklung verantwortlich ist, bei der bereits in der Planungsphase eine hohe Energieeffizienz oder auch die Verwendung nachhaltiger Materialien angestrebt wird.
Eine Immobilie zukunftsfähig zu gestalten, muss sich aber nicht nur auf den Umweltaspekt beschränken. Heute spricht man oft von den sogenannten ESG-Faktoren, also Environmental, Social, Governance. Insbesondere der soziale Aspekt dieses Dreigespanns wird allerdings noch zu oft vernachlässigt.
Es geht nämlich auch um die Schaffung von sozial verträglichem Wohnraum und um die Förderung eines gesunden Zusammenlebens. Entsprechend kann auch die Integration von Kunst und Kultur in Wohn- und Arbeitsräume Teil eines nachhaltigen Konzepts sein. Auch Mietverträge können ESG-konform gestaltet werden, indem sie beispielsweise mehr Flexibilität bieten, damit Räume immer optimal genutzt werden und nicht lange leer stehen.
Vor allem Immobilieninvestoren suchen nach immer mehr Möglichkeiten, Immobilien in ihrem Portfolio entweder umzurüsten oder deren Potenziale und Bedürfnisse bereits vor dem Kauf abzuschätzen.