Immobilienkauf

Immobilienkauf, und was nun?

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23.

August 2022

Was passiert nach dem Immobilienkauf?

Mit dem ersten Immobilienkauf geht für viele Menschen in Deutschland ein Traum in Erfüllung. Egal ob selbst genutzt oder als Kapitalanlage – mit dem Kauf einer Immobilie haben Sie alles richtig gemacht und der entscheidende Schritt hin zur finanziellen Freiheit ist getan. Nicht umsonst gilt ein Haus oder eine Eigentumswohnung als beste Altersvorsorge. Zwar haben Sie die größten Hürden nun gemeistert, dennoch sollten sich frisch gebackene Immobilienbesitzer auf die kommenden Wochen, Monate und Jahre mit Ihrer Immobilie gut vorbereiten. Hier im Blog erfahren Sie, was es zu beachten gilt.

Kaufvertrag und Übergabe

Den genauen Ablauf eines Immobilienkaufs können Sie hier nachlesen. Wichtig für die Übergabe: Im Kaufvertrag, den Sie beim Notar unterschreiben, ist exakt geregelt, wann die Übergabe der Immobilie erfolgt. Achten Sie als Käufer bei der Übergabe darauf, dass alle Vorgaben genau eingehalten werden. Neben sämtlichen Schlüsseln muss der Verkäufer Ihnen die Unterlagen zur Gebäudeversicherung, zur Haustechnik sowie zu sonstigen übernommenen Einbauten übergeben.

Käufer müssen darauf achten, die Immobilie im vereinbarten Zustand an den Käufer zu übergeben wird – üblicherweise im „besenreinen Zustand“. Das bedeutet, dass die Immobilie von allen Gegenständen des vorhergehenden Besitzers freigeräumt und grober Schmutz entfernt worden ist. Sie sollten dem Käufer jedoch die Schlüssel nicht übergeben, bevor der vollständige Kaufpreis überwiesen wurde. Beim Termin vor Ort werden hauptsächlich die Immobilie sowie Schlüssel und notwendige Dokumente überreicht. Zudem sollten Sie den neuen Eigentümer über die Eigenheiten der Immobilie wie etwa die den Verlauf von Telefon-, Internet- oder Fernsehkabel informieren, Heizanlage, Wasser- und Waschmaschinenanschluss zeigen und die Funktion aller im Haus vorhandenen Geräte erklären.

Ist die Übergabe abgeschlossen, ist der neue Eigentümer zuständig ist für alle anfallenden Kosten wie für Müllabfuhr oder Gemeindeabgaben wie etwa der Grundsteuer sowie alle weiteren Belange. Im Idealfall ist alles reibungslos über die Bühne gegangen und Käufer wie Verkäufer können sich freuen. Als Käufer können Sie nun Ihre neugewonnene Freiheit genießen, müssen sich aber auch mit einigen Dingen vertraut machen.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung werden Sie in der Regel automatisch Teil der sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Zusätzlich zu Ihrer Wohnung – dem Sondereigentum – erwerben Sie, wie alle anderen Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus auch, gleichzeitig einen Anteil an der gesamten Immobilie. Dieses Gemeinschaftseigentum verwalten alle Eigentümer gemeinsam in der WEG. Die WEG kümmert sich um alle relevanten Entscheidungen, die rund um das Gebäude anfallen. Neben dem laufenden Betrieb zählen hierzu vor allem Arbeiten am Gemeinschaftseigentum, beispielsweise dem Dach oder den Fenstern. Kosten für Modernisierungen werden je nach Größe der Wohnungen anteilig auf die verschiedenen Eigentümer aufgeteilt.

Hausverwaltung – Regelung von Kosten und Versicherungen

Im Normalfall beruft die WEG eine Hausverwaltung, die sich um die Angelegenheiten der Immobilie kümmert. Zu den anfallenden Aufgaben zählen unter anderem die Festlegung der Hausordnung, der Nebenkosten sowie die Reinigung und Wartung gemeinsamer Gebäudebereiche, beispielsweise des Treppenhauses und der Heizungsanlage. Darüber hinaus schließt die WEG eine Wohngebäudeversicherung für das gesamte Objekt ab, an der sich jeder Eigentümer beteiligt. Sowohl Schäden am Gemeinschaftseigentum als auch an den fest verbundenen Gebäudeteilen der einzelnen Wohnungen, etwa den Fenstern oder Türen, sind mitversichert. Nicht versichert sind hingegen Schäden in Ihrer Wohnung, zum Beispiel an der Einrichtung. Zu empfehlen ist daher der Abschluss einer individuellen Hausratsversicherung, die Ihr Sondereigentum schützt. Außerdem ist die WEG für den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verantwortlich, die Eigentümer gegen Schäden Dritter absichert. Hierzu zählen Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum stehen, beispielweise aufgrund eines schadhaften Treppengeländers.

Hausgeld – monatliche Kostenabrechnung

Die Beiträge für die Versicherungen sind Bestandteil der monatlichen Zahlungen an den Verwalter – das sogenannte Hausgeld. Zusätzlich im Hausgeld enthalten sind die Betriebskosten der Immobilie. Dazu zählen beispielsweise Gebühren für die Müllentsorgung und die Wasserversorgung sowie für die Pflege und Reinigung des Gebäudes. Außerdem Heiz- und Stromkosten für die gemeinschaftlich genutzten Räume wie das Treppenhaus. Diese Kosten können Eigentümer auf Mieter umlegen, wenn sie nicht selbst in der Wohnung leben. Nicht umgelegt werden können hingegen die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungsrücklage, die dazu dienen, Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage zu finanzieren und ebenfalls Teil des Hausgelds sind.

Ratsam für Wohnungsbesitzer ist es darüber hinaus, individuelle Rücklagen zu bilden, falls Reparaturen oder Instandhaltungen an der eigenen Wohnung anfallen sollten oder umfassende Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum notwendig werden, die nicht von der regulären Rücklage abgedeckt werden. In diesem Fall kann die Eigentümerversammlung eine sogenannte Sonderumlage beschließen.

Die Abrechnung des Hausgelds findet einmal im Jahr zwischen der Verwaltung und den Eigentümern statt. Aufgrund der verbrauchsabhängigen Posten wie Heizung und Wasser kann es sein, dass einige Wohnungsbesitzer nachzahlen müssen, während andere eine Rückzahlung erhalten. Alle Posten werden vom Verwalter transparent aufgelistet, sodass jeder die Abrechnung nachvollziehen kann. Ebenfalls einmal im Jahr kommt die Zahlung der Grundsteuer auf Sie zu. Der Grundsteuerbescheid des Finanzamts geht in der Regel zum ersten Januar eines Jahres ein und muss dann vom Eigentümer an das Finanzamt abgeführt werden.

Selbstnutzer oder Kapitalanleger

Wenn Sie Ihre Wohnung als Kapitalanlage nutzen wollen, kommt nach dem Erwerb die Mietersuche auf Sie zu. Mühe ersparen können Sie sich bereits beim Kauf einer Wohnung – ist diese schon vermietet, müssen Sie sich nicht um die Suche nach einem neuen Mieter kümmern und stetige Mieteinnahmen sind sofort garantiert. Allerdings können Sie sich Ihren Mieter dann nicht selbst aussuchen. Vermieten Sie Wohnungen in einer größeren Immobilie, in der Sie auch selbst wohnen, müssen Sie berücksichtigen, dass Sie das Hausgeld nicht auf die Mieter umlegen können, sondern dieses zusätzlich zu den regulären Stromkosten, GEZ-Gebühren sowie Kosten für den privaten Internetanschluss selbst zahlen müssen.

Verlassen Sie sich auf einen erfahrenen Partner

Wie schon im gesamten Kaufprozess ist es entscheidend, dass Sie sich auf einen zuverlässigen und erfahrenen Anbieter wie ACCENTRO Real Estate verlassen, der Ihnen als Partner auf Augenhöhe zur Seite steht. Ob Wohnimmobilie oder Kapitalanlage – bei ACCENTRO beraten wir Sie gerne und garantieren Ihnen sowohl einen transparenten und vertrauensvollen Kaufprozess als auch eine reibungslose Übergabe. Wir lassen Sie nicht allein und sorgen dafür, dass Sie Ihr Eigentum in vollen Zügen genießen können.

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