Nicht immer und wahrscheinlich gerade jetzt ist nicht der geplante Jahresurlaub der Grund für eine längere Abwesenheit von Wohnung oder Haus, aber keine Sorge, denn der nächste Urlaub kommt bestimmt. Oft sind es auch mehr oder weniger lange Geschäftsreisen, längere Aufenthalte im Ausland aus beruflichen Gründen, Krankenhausaufenthalte oder vielleicht nur ein verlängerter Wochenend-Trip, der Mieter oder Eigentümer die Wohnung für einen längeren Zeitraum als alltäglich üblich verlassen lässt. Wird die Wohnung über viele Tage, mehrere Wochen oder gar Monate nicht bewohnt, gilt es, unbedingt notwendige Vorkehrungen zu treffen. Aus Sicherheitsgründen und wegen der die Mieter betreffenden Fürsorgepflicht über die Wohnung, die auch während der Abwesenheit und zu Urlaubszeiten bestehen bleibt. Das betrifft zum Beispiel die Heizpflicht während des Winters oder das Absperren der Wasserzuläufe.
Grundsätzlich trifft den Wohnungsmieter keine Gebrauchspflicht der Wohnung. Mieter sind demnach nicht verpflichtet, ihre Wohnung vollends einzurichten oder regelmäßig zu nutzen. Die vereinbarte Miete und/oder die Nebenkosten aber sind auch bei Abwesenheit weiterhin zur Gänze zu entrichten. Wofür ein Mieter auch stets verantwortlich zeichnet, ist die so genannte Obhutspflicht. Sie bewahrt auch dann Gültigkeit, wenn der Mieter während eines gewissen Zeitraums die Wohnung beispielsweise aus oben genannten Gründen vorübergehend oder längerfristig nicht bewohnt. Die Obhutspflicht besagt, dass ein Mieter die Mietsache schonend und pfleglich behandeln muss.
Grundsätzlich macht es Sinn, wenn eine dritte Person einen Zweitschlüssel zu einer Wohnung und damit Zugang hat. Es ist nicht die Pflicht des Mieters, dem Vermieter einen Zweitschlüssel zu übertragen. Befindet sich nun ein Mieter über einen längeren Zeitraum nicht in der Wohnung, sollte aber auf jeden Fall der Vermieter darüber informiert sein und wissen, wer in einem Notfall Zugang zur Wohnung verschaffen kann. Der Wohnungszutritt nämlich muss während der vorübergehenden Abwesenheit für Notfälle gesichert sein. Bei wem man den Zweitschlüssel hinterlegt, ist unerheblich. Dabei kann es sich sowohl um den Vermieter, um vertraute Personen aus dem Familien- oder Freundeskreis, den Hausmeister als auch den Nachbarn handeln, die bei auftretenden Schäden beispielsweise die Wasserleitungen betreffend Zutritt ermöglichen und den Schaden durch Fachpersonal beheben lassen können. Zudem macht es Sinn, dass der Postkasten regelmäßig entleert wird oder Pakete anstelle des Mieters angenommen werden.
Meistens handelt es sich bei den auserwählten Wohnungssittern um vertraute Personen. Das macht vor allem Sinn, wenn die Blumen, Topfpflanzen oder vielleicht auch ein Hamster dann in guten, vertrauten Händen sind. Damit sich während der Abwesenheit keine weiteren Mitbewohner wie Ungeziefer einnisten, sollten vor der Abreise alle Müll- und Bio-Abfallbehälter entleert und gesäubert werden. Die Blumenkisten auf den Balkonen müssen unbedingt gesichert sein oder an einem sicheren Ort stehen, damit kein Sturm sie aus ihrer Verankerung und über die Brüstung bläst. Zweckmäßig und angenehm ist es zudem, einen Nachsendeauftrag für den bestimmten Zeitraum einzurichten, um auch in der Ferne das abonnierte Fachmagazin abseits jeglicher Online-Berichterstattung in Händen halten zu können.
Verlässt man die eigene Wohnung für einen längeren Zeitraum während des Winters, muss man darauf achten, den Heizbetrieb dahingehend zu regulieren, dass keine Schimmelbildung, Frostschäden in den Wasserleitungen und damit einhergehende Folgeschäden auftreten können. Eine mietvertraglich vereinbarte Pflicht zum Kehren oder Enteisen des Gehweges muss auch bei Abwesenheit erfüllt werden. In guter Nachbarschaft lässt sich bestimmt der eine oder andere Nachbar finden, der vorübergehend in dieser Sache einspringt. Auf lange Sicht und zur Sicherheit lohnt diesbezüglich die Beauftragung eines Winterdienstes. Bei längerem Fernbleiben ist es ratsam sowie sicherer, auch die Absperrventile der Wasserleitungen zu Waschmaschine oder Geschirrspüler zu schließen. Mieter sind auch bei längerer Abwesenheit für das ausrechende Lüften verantwortlich. Wer das an Stelle des Mieters übernehmen kann, sollte im Vorfeld geregelt sein, um für eine gute Durchlüftung zu sorgen, die beispielsweise Schimmelbildung vorzubeugt und erst gar nicht „dicke Luft“ zwischen Vermieter und Mieter entstehen lässt.
Urlaub im eigenen Land, mit dem Wohnmobil am Campingplatz, Sommerfrische am Feriensitz oder eine Brise Meeresluft im Ferienhaus – Der Wunsch nach einem eigenen Feriendomizil boomt und wird es auch weiterhin. Und die nächsten Ferien und somit auch die nächstmöglichen Urlaube kommen bestimmt. Es ist nur eine Frage der Zeit, die sich im Moment noch an den Etappenzielen gegen die Corona-Pandemie bemisst. Gerade die Corona-Krise hat den Reisetrend zu Ferienhäusern und Ferienwohnungen vor allem in den deutschen Küstengebieten, im Allgäu oder Gebiet des Bodensees, aber auch in Brandenburg verstärkt. Auf die Urlaubsrenaissance sowie den Trend, eine Zweitwohnung in einem auserkorenen Ferienziel zu erwerben, gehen wir in den Folgewochen genauer ein.