Wer eine bestehende Immobilie erwirbt oder neu baut, kann KfW-Fördermittel in Form von zinsgünstigen Förderdarlehen oder Zuschüssen beantragen. Als Privatperson stehen Ihnen verschiedene Förderprogramme zur Auswahl, von denen Sie profitieren können. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten.
Erst Ende Januar überraschte das Bundeswirtschaftsministerium mit der Entscheidung, die KfW-Förderung für energetische Sanierung und das klimafreundliche Bauen mit sofortiger Wirkung zu stoppen (Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG). Nach massiver Kritik aus der Wohnungs- und Immobilienbranche entschieden das Wirtschafts- und Finanzministerium, alle vor dem Stopp gestellten Anträge nach den alten Standards zu bearbeiten und die Förderung im Februar wieder aufzunehmen. Die ursprünglich bereitgestellten 9,5 Milliarden Euro wurden schon im März mit weiteren fünf Milliarden aufgestockt.
Einige häufig beantrage KfW-Förderprogramme wurden zum 1. Juli 2021 beendet. Dazu gehören die Programme 151, 152 und 430. Diese Programme förderten energieeffiziente Bau- und Sanierungsprojekte mit Krediten und Investitionszuschüssen und wurden durch neue Fördermaßnahmen ersetzt. Ebenfalls nicht länger beantragt werden kann die KfW-55-Förderung für energiesparende Gebäude. Diese Bauweise soll ab 2023 ohne Förderung zum Standard für Neubauten werden. Auch auf anderem Wege werden die Anforderungen an energieeffiziente Gebäude strenger: Seit 20. April 2022 können Anträge zur Förderung von Häusern mit 40 Prozent des Energieverbrauchs im Vergleich zu Referenzhäusern gestellt werden – theoretisch. Die dafür bereitgestellten Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro waren schon nach drei Stunden ausgeschöpft und sind seitdem nicht weiter aufgestockt worden.
Welche KfW-Förderung sich am besten für Sie eignet, hängt davon ab, welches Vorhaben Sie angehen wollen. Es gibt sowohl zinsgünstige Kredite als auch Einmalzahlungen – jeweils für den Kauf, den Neubau oder die Sanierung einer Immobilie. Bei vielen der Förderprogramme steht eine möglichst hohe Energieeffizienz im Vordergrund. Das gilt etwa für den Wohngebäude-Kredit (261, 262) oder den Wohngebäude-Zuschuss (461). Der Kredit gibt bis zu 150.000 Euro für Bau oder Sanierung eines Effizienzhauses und bis zu 60.000 Euro für Einzelmaßnahmen. Der Zuschuss gibt bis zu 75.000 Euro für die Komplettsanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Eine zusätzliche Förderung ist möglich.
Andere KfW-Förderprogramme sind von der Energieeffizienz unabhängig. Das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) bietet für den Kauf oder Bau eines Eigenheims einen Förderkredit ab 2,97 Prozent effektivem Jahreszins für ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Wichtig: Mit dem Programm lässt sich nur Wohnraum fördern, den man selbst nutzen will.
Das KfW-Programm 134 fördert mit bis zu 50.000 Euro den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum. Mithilfe von Programm Nummer 159 lässt sich das eigene Heim altersgerecht umbauen: Bis zu 50.000 Euro stellt der Förderkredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz zur Verfügung. Der Investitionszuschuss 455-B gibt unabhängig vom Alter bis zu 6.250 Euro zur Barriere-Reduzierung.
Über das Baukindergeld (KfW 424) erhalten Familien einen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind für den Bau oder Kauf von Wohneigentum. Das KfW-Förderprogramm 270 unterstützt die Errichtung oder den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, darunter Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas. Die genaue Fördersumme unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Egal für welche Förderung Sie sich entscheiden, in jedem Fall können Sie von den attraktiven Konditionen der KfW-Bank profitieren. Informationen zu den jeweiligen KfW-Förderprogrammen finden Sie unter www.kfw.de.